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Anspruch auf Sonderurlaub ist Todesfall / Sterbefall bei Vater, Mutter, Oma, Opa & Co.

Die gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Urlaub nach §616 BGB beim Todesfall eines nahen Verwandten

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Sofern Sie in ihrem näheren verwandtschaftlichen Umfeld von dem Tod eines nahen Verwandten betroffen sind ist dies nicht nur eine emotionale Stresssituation, sondern auch eine große organisatorische Verpflichtung, die es zu meistern gilt. Die Beerdigung und die Trauerfeier sind zu planen, die Erbschaftsangelegenheiten sind zu regeln, die Trauerkarten sind zu versenden, Verträge müssen gekündigt werden uns so weiter. Rund um: Es sind eine Menge Dinge zu erledigen, die sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und kaum Raum und Zeit lassen zum Trauern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen und einen gesetzlichen Urlaubsanspruch für die Angehörigen festgelegt. Wann dieser greift und ob Sie Anrecht auf den Sonderurlaub haben erfahren Sie hier.

Inhaltsvereichnis diese Beitrages:

  1. Gesetzliche Regelungen für  Sonderurlaub im Todesfall
  2. Gründe der Bewilligung für den Sonderurlaub im Todesfall
  3. Berechtigte Personen im Todesfall
  4. Regelungen der Gewerkschaften bei Sonderurlaub im Todesfall
  5. Formelle Beantragung des Sonderurlaubes
  6. Ablehnung des Urlaubsantrages
  7. Antrag im Öffentlichen Dienst / Beamte
  8. Zusammenfassung / Checkliste für Ihren Sonderurlaub

 

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall

Sonderurlaub bei Todesfall & Sterbefall in der Familie (Bruder, Schwester, Vater, Mutter, Großeltern, Schwiegereltern, Onkel, Tante) nach §616 BGB - Alle Gesetzliche Regelungen für die Freistellung bei der Beerdigung im Überblick

 

BetriebszugehörigkeitDauer des Sonderurlaubs
Kürzer als 6 Monate im Betrieb1 – 3 Tage
Zwischen 6 und 12 Monaten2 – 7 Tage
Länger als 12 Monate angestellt3 – 14 Tage

 

Wenn ein enger Vertrauter stirbt oder bereits gestorben ist, bedeutet das eine hohe seelische Belastung. Ganz egal, ob es sich um einen plötzlichen Todesfall oder einen langen, kräftezehrenden Krankheitsverlauf handelt – geht eine Person von uns, ist dieses Ereignis stets mit großem Schmerz verbunden. Häufig fällt es uns dann schwer, den Alltag weiterhin zu meistern und unsere Pflichten und Aufgaben war zu nehmen. Vor allem das Berufsleben gerät dabei ins Wanken. Je nach Verwandtschaftsgrad stehen Ihnen jedoch gesetzliche Sonderurlaubstage zu, um wichtige Erledigungen machen zu können (Organisation der Beerdigung, Trauerfeier, Beisetzung & Co.)

 

 

Sonderurlaub bei Todesfall nach Betriebszugehörigkeit in Montaten
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I. Bewilligung des Sonderurlaubes

Was sind die möglichen Gründe für einen Sonderurlaub und eine Freistellung vom Arbeitgeber?


Der Sonderurlaub, der von vielen Firmen und Betrieben bewilligt wird, dient vor allem dazu, angestellte Arbeitnehmer kurzfristig zu entlasten. Nicht nur in einem Sterbefall wird dieser bewilligt, sondern – in Abhängigkeit des Arbeitgebers – unter anderem auch im Rahmen der folgenden Situationen:

  • der Geburt des eigenen Kindes

  • die eigene Hochzeit

  • die Goldene Hochzeit der eigenen Eltern

  • der eigene Umzug

Im Falle des Verlusts einer Person hilft der Sonderurlaub Betroffenen, den „ersten Schock“ überwinden zu können und alle wichtigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Zu den wichtigsten ersten Schritten unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen zählen dabei unter anderem:

  • einen Arzt verständigen, um den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen zu lassen

  • ein Bestattungsunternehmen über das Ableben einer Person zu informieren

  • alle wichtigen Unterlagen für zuständige Ämter des Verstorbenen sammeln

Ist ein Todesfall innerhalb ihres engeren Familienkreises eingetreten, können Sie also sogenannten innerhalb der gesetzlichen Regelungen Sonderurlaub beantragen, um der Lage Herr werden zu können.

Tipp's & Nützliches

Wichtige Dokumente & Informationen: Hier finden Sie wichtige und hilfreiche Angebote rund um das Thema Todesfall. Wie schreibe ich einen Urlaubsantrag, woher bekomme ich das Antragsformular? Welche Aufgaben und Pflichten kommen auf die Angehörigen nach dem Todesfall zu? Woher bekommen ich eine Trauerkarte? Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps's zum Thema Sonderurlaub & Bestattung zusammen gestellt.


II. Berechtigte Personen für die Bewilligung des Sonderurlaubes

Wer darf den Sonderurlaub bei einem Todesfall beantragen und einreichen?


Bisher wurde stets vom „engeren Familienkreis“ gesprochen. Aber wie definiert sich dieser genau? Laut §1589 BGB, Abs. 1 wird Verwandtschaft auf zwei „Linien“ definiert:

„(1) Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“

Direkte Verwandtschaft beziehungsweise der engere Familienkreis umfasst also all jene Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind.

Der Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Todesfall gilt dabei für jedes Arbeitsverhältnis – egal ob Praktikant, Aushilfe oder Geschäftsführer. Dieser Anspruch kann sich aus drei Grundlagen speisen:

 

 

Übersicht der möglichen Grundlagen für Festlegungen des Sonderurlaubs

Übersicht der möglichen Grundlagen für Festlegungen des Sonderurlaubs

III: Überblick der berechtigten Personen

Für welchen Verwandtschaftsgrad gelten die gestzlichen Regelungen für wie viele Tage?


Eltern (Ehemann / Ehefrau) – Sonderurlaub 2 Tage

Kinder (Sohn / Tochter) – Sonderurlaub 2 Tage

Geschwister ( Bruder / Schwester – Sonderurlaub 2 Tage

Eltern (Vater / Mutter) – Sonderurlaub 2 Tage

Großeltern (Oma / Opa – Großmutter / Großvater) – Kein Sonderurlaub

Enkelkinder (Enkeltochter / Enkelsohn) – Kein Sonderurlaub

Schwiegereltern (Schwiegervater / Schwiegermutter) – Kein Sonderurlaub

Tante / Onkel – Kein Sonderurlaub

Schwager / Schwägerin – Kein Sonderurlaub

Cousin / Cousine – Kein Sonderurlaub

Freund / Freundin – Kein Sonderurlaub

 

 

IV. Sonderurlaub auf Grundlage des Gesetzes (§616 BGB)

Welche Festlegungen hat der Gesetzgeber für den Arbeitnehmer verbindlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch getroffen?

Nach §616 BGB (Linktitel: §616 BGB „Vorübergehende Verhinderung“ – www.gesetze-im-internet.de) „Vorübergehende Verhinderung“ gilt:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.“

Wichtig ist bei dieser Regelung zu beachten, dass sich der Verlust auf die eigene Person bezieht, nicht auf eine andere oder auf eine Menschengruppe. Beispielsweise können Sie im Falle einer Umweltkatastrophe keinen Sonderurlaub beantragen, da dies neben Ihrer eigenen Person noch weitere betrifft.

Zudem ist zu betonen, dass der Ausfall sich auf „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ bezieht, der „durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung“ liegt. Das bedeutet im Klartext, dass ein Todesfall selbstverständlich keinen Sachverhalt darstellt, den Sie in irgend einer Art und Weise hätten selbst verschulden können und dass der daraus resultierende Ausfall Ihrer Arbeitskraft in einem Rahmen gehalten werden muss.

V. Sonderurlaub auf Grundlage des Tarifvertrags oder Arbeitsvertrags durch die Gewerkschaften

Welche Reglungen haben die Gewerkschaften für den Sonderurlaub getroffen? (z.B.: IG Metall, BDI, VERDI, IG Bergabau, Chemie, Energie)

Wenn Sie nach Tarifvertrag arbeiten, können gegebenenfalls andere Vereinbarungen greifen. Sie arbeiten nur dann nach einem Tarifvertrag, wenn Ihr Arbeitgeber Mitglied einer Tarifvertragspartei ist und diese einen Tarifvertrag festgesetzt hat. Normalerweise zählen zu diesen Arbeitgeberverbände (z.B. der Arbeitgeberverband der deutschen Industrie (BDI)) sowie Gewerkschaften (z.B. IG Metall, VERDI – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, IG Bergbau, Chemie, Energie).

Sofern der Tarifvertrag einer dieser Parteien für Ihr Bundesland gilt, richten sich auch die Bestimmungen zum Sonderurlaub bei einem Todesfall nach diesem. Hier wird häufig der Wortlaut von §616 BGB detaillierter festgelegt. Beispielsweise wird definiert:

  • welche Familienangehörige in den Kreis der engeren Verwandtschaft zählen
  • wie viele Freitage Sie je nach Verwandtschaftsgrad erhalten

Das Gleiche gilt für einen Arbeitsvertrag. Sehen Sie als erstes in diesem nach, ob Ihr Arbeitgeber gesonderte Bestimmungen für den Sonderurlaub bei einem Todesfall festgesetzt hat. Ist dies nicht der Fall, gilt nach wie vor das Gesetz.

Für jede Form von Grundlage gilt jedoch, dass Sie zum Zeitpunkt des Ablebens eines nahen Verwandten arbeiten. Beispielsweise können Sie als Person in Elternteilzeit nicht zusätzlich Sonderurlaub bei einem Todesfall beantragen, da Sie kein Anrecht darauf besitzen.

VI. Sonderurlaub in freien Tagen

Wie viele freie Tage stehen mir für welchen Familienangehörigen zu?

Der Wortlaut des §616 BGB setzt nicht explizit fest, wie viele Tage Ihnen bei einem Todesfall eines nahen Verwandten zustehen. Dementsprechend kann diese Zeit durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst werden, wie beispielsweise wie lange Sie in Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis bereits angestellt sind, wie kulant Ihr Arbeitgeber ist oder in welchem Maß es sich Ihre Arbeitsstelle leisten kann, Ihren Ausfall zu verantworten.

Grundsätzlich sollte zumindest am Todestag des Verstorbenen sowie zur Beerdigung Sonderurlaub genehmigt werden. Häufig werden jedoch auch die folgenden Sonderurlaubstage angesetzt:

 

Sonderurlaub Todesfall Familie Ehepartner Kind Eltern Großeltern Enkelkind Geschwister Oma Opa Sohn Tochter Vater Mutter Engelkind

Sonderurlaub bei Todesfall beim Verlust eines Familienangehörigen | Quelle: Bestattung-Information.de

 

 

Oftmals wird ebenso unterschieden, ob die betreffende Person im eigenen Haushalt gelebt hat oder nicht. War dies der Fall, wird in der Regel ein zusätzlicher Tag Sonderurlaub gewährt und schließt beispielsweise Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Pflegekinder oder Stiefkinder mit ein.

Darüber hinaus ist es von Belang, wie lange Sie bereits Ihre Arbeitsstelle bekleiden. Sind Sie unter sechs Monaten für eine Firma tätig, erhalten Sie zumeist wenigstens einen Tag Sonderurlaub. Sind Sie unter einem Jahr beschäftigt, sind es häufig zwei. Arbeiten Sie bereits länger in Ihrer Firma, sind bis zu zwei Wochen möglich, je nach Betriebslage, Ihrer Position und der Kulanz Ihres Arbeitgebers.

Sind Sie verbeamtet, erhalten Sie grundsätzlich zwei Tage Sonderurlaub. Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst, richtet sich Ihr Sonderurlaub nach §29 des Tarifvertrages. Dieser besagt, dass Ihnen ebenso zwei Tage Sonderurlaub zustehen.

 

VII. Anrechnung des Sonderurlaubes an die Urlaubstage

Wir der Sonderurlaub von meinen tariflich festgelegten Urlaubstagen wieder abgezogen?

Diese Frage lässt sich schnell beantworten: Nein, diese Sonderurlaubstage werden nicht von Ihren „normalen“ Urlaubstagen abgezogen. Zwar müssen Sie häufig auf gleichem Wege beantragt werden, jedoch fallen Sie nicht in die gleiche Kategorie.

 

VIII. Lohnfortzahlung während des Sonderurlaubes

Erhalte ich eine Lohnfortzahlung für meinen Sonderurlaub?

Auch diese Frage besitzt eine eindeutige Antwort: Ja, Sie erhalten Ihr Gehalt wie gewohnt. Details dazu können jedoch in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein.

 

Übersicht der angedachten Sonderurlaubstage bei einem Todesfall


IIX. Formelle Beantragung des Sonderurlaubes beim Arbeitgeger

Wie kann ich Sonderurlaub beantragen und was tue ich im Falle einer Ablehnung?

Um Sonderurlaubstage zu beantragen, ist kein besonderes Verfahren von Nöten. Ähnlich wie bei der Einreichung des regulären Urlaubs können Sie auch hier zumeist im Betrieb nachfragen und nach der Form für den Antrag beim Betriebsrat nachfragen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, verwenden Sie einen formellen Antrag oder Formular, dass Sie dann beim Arbeitgeber einreichen. Gerade bei größeren Unternehmen kann es Sinn machen von Anfang an auf die formal korrekte Form des Antrages zu achten, um später keinen Ärger bei der Lohnfortzahlung zu bekommen. Gerade im Falle einer möglichen Ablehnung können Sie dann vor Gericht auf den korrekten Antrag verweisen.

 

IX. Ablehnung des Antrages

Was mache ich wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Sonderurlaub abgelehnt werden, können Sie klagen beziehungsweise eine einstweilige Verfügung einreichen. Zuständig ist das Arbeitsgericht Ihres Bezirks. Bringen Sie zu diesem Amtsbesuch die Sterbeurkunde der betreffenden Person sowie Ihren Arbeitsvertrag mit. Im Anschluss daran wird Ihr Antrag im sogenannten „Schnellverfahren“ bearbeitet. Natürlich können Sie auch einen Anwalt mit dieser Aufgabe betrauen. Seien Sie sich dabei jedoch bewusst, dass diese Variante mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Wichtig! Klagen Sie unter keinen Umständen erst im Nachgang, denn dies kann unter Umständen Ihre Kündigung mit sich ziehen, sollte die Freistellung nicht gewährt werden. Sprechen Sie stattdessen mit Ihrem Arbeitgeber und bitten Sie um Kulanz. Eine mögliche Kündigung verursacht ausschließlich weitere Belastung.

Sollten Ihre Sonderurlaubstage aus bestimmten Gründen tatsächlich nicht bewilligt werden, können Sie auf andere Möglichkeiten zurückgreifen:

  • Nutzen Sie Ihre regulären Urlaubstage.
  • Lassen Sie sich unbezahlt freistellen.
  • Lassen Sie sich von einem Arzt krankschreiben (dies wird jedoch nur getan, wenn Sie unter einer extremen Belastung leiden).

Die Möglichkeiten, die Ihnen zustehen, sind also grundsätzlich abhängig von Ihrem Arbeitgeber. In der Regel sollte Ihnen jedoch zumindest eine Mindestanzahl an Sonderurlaubstagen zustehen.

 

 


X. Sonderurlaub für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Welche Regelungen gelten für beamtete Arbeitnehmer und Angestellte im Öffentlichen Dienst?

Die Verordnung für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst sieht im Falle des Todes der Ehefrau, des Ehemannes, des Kindes, des Lebenspartners oder eines Elternteils 2 Arbeitstage Urlaub unter der Fortzahlung des vollen Gehaltes (Beamtenbesoldung) vor. Nach § 29 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst stehen den Angestellten beim Tod des Ehe- oder Lebenspartners, des Kindes oder einer der beiden Elternteile 2 volle Arbeitstage Sonderurlaub zu.

Zusammenfassung

Kurz & Knapp die wichtigsten Punkte im Überblick

  1. Prüfen Sie die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses im Betrieb. Wie lange sind Sie in den Unternehmen schon angestellt? Daraus berechnet sich die Ihnen zustande Anzahl von Urlaubstagen.
  2. Prüfen Sie in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis Sie zu dem Verstorbenen stehen, daraus ergibt sich, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
  3. Überprüfen Sie Ihren aktuellen Arbeitsvertrag und sehen Sie nach, ob seitens Ihres Arbeitgebers Ergänzungen zum §616 BGB gemacht wurden. Unter Umständen werden Ihnen sogar mehr Tage als gesetzlich vorgeschrieben gewährt. Arbeitnehmer sollten daher bei einem Todesfall das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten beziehungsweise dem Personalbüro suchen, um zu erfragen, wie der Sonderurlaub bei einem Todesfall in ihrem Betrieb geregelt ist.
  4. Sind Sie Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, so gelten die gesetzlichen Regelungen nach der Verordnung für Bundesbeamte.
  5. Stellen Sie den Urlaubsantrag korrekt und verwenden Sie am besten ein entsprechendes Formular, um formelle Fehler beim Antrag zu vermeiden. Das spart Ärger und sichert Ihnen den bezahlten Urlaubsanspruch zu.

 

Über den Autor: Dr. Robert Beier ist Notar & Fachwanwalt für Erbrecht mit Sitz der Kanzlei in Darmstadt. Er steht Ihnen für Fragen & Mandate als Rechtsanwalt im Erbrecht deutschlandweit zur Verfügung. Weitere Informationen und die Daten zur Kontaktaufnahme finden Sie hier : Notar & Anwalt für Erbrecht

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